Alles, was ausländische Käufer über den Kauf einer Eigentumswohnung in Thailand wissen sollten – Eigentumsrechte, Kaufnebenkosten, rechtliche Schritte und die Wahl des passenden Standorts.
Ja. Ausländer können Eigentumswohnungen in Thailand legal im Volleigentum (Freehold) erwerben. In Thailand dürfen ausländische Eigentümer zusammen höchstens 49 % der gesamten Wohnungsflächen einer registrierten Condominium-Anlage besitzen. Gemeinschaftsflächen werden dabei nicht mitgerechnet. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob innerhalb der Ausländerquote (Foreign Quota) noch ausreichend Fläche verfügbar ist. Damit sind Eigentumswohnungen die zugänglichste Immobilienart für ausländische Käufer in Hua Hin, Cha Am, Chiang Rai und Chiang Mai.
Suchen Sie nach Eigentumswohnungen zum Kauf an Ihrem Wunschort und vergleichen Sie Grundriss, Zustand, Ausstattung und Eignung für den Alltag. Wenn Sie als Ausländer eine Wohnung im Volleigentum (Freehold) erwerben möchten, prüfen Sie, ob innerhalb der Ausländerquote (Foreign Quota) noch ausreichend Fläche verfügbar ist.
Planen Sie Ihr Budget und klären Sie die Finanzierung, bevor Sie sich zum Kauf verpflichten. Ausländische Käufer verwenden häufig Eigenmittel, die sie aus dem Ausland nach Thailand überweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Immobilienfinanzierung möglich sein. Die Kreditvergabe hängt von den Anforderungen des jeweiligen Finanzierungsanbieters, den Einkommensnachweisen und der persönlichen Situation ab.
Prüfen Sie die Reservierungsvereinbarung sorgfältig, bevor Sie eine Anzahlung leisten. Die Höhe der Anzahlung hängt von der Immobilie und den vereinbarten Bedingungen ab. Achten Sie insbesondere auf Zahlungsbedingungen, Rückerstattungsregelungen und die Frist für die rechtliche Prüfung (Due Diligence).
Führen Sie eine rechtliche Prüfung (Due Diligence) durch, kontrollieren Sie die Eigentumsurkunde der Wohnung und prüfen Sie, ob Hypotheken oder andere Belastungen bestehen. Lassen Sie sich bei einem Erwerb im ausländischen Volleigentum (Freehold) von der Condominium-Verwaltung schriftlich bestätigen, dass innerhalb der Ausländerquote (Foreign Quota) ausreichend Fläche für die betreffende Wohnung verfügbar ist.
Organisieren Sie die Überweisung des Kaufpreises gemäß den thailändischen Vorschriften für den Erwerb einer Eigentumswohnung durch Ausländer. Lassen Sie sich von Ihrer Bank die erforderlichen Nachweise über den Fremdwährungstransfer ausstellen, beispielsweise das Foreign Exchange Transaction Form (FET Form) oder andere im jeweiligen Fall anerkannte Bankunterlagen. Klären Sie die Dokumentationsanforderungen vor der Überweisung mit der empfangenden Bank und dem zuständigen Land Office.
Lassen Sie die Eigentumsübertragung beim zuständigen thailändischen Land Office am Standort der Immobilie registrieren. Nach der Eintragung werden Sie in der Eigentumsurkunde der Wohnung als rechtmäßiger Eigentümer geführt.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung in Thailand fallen Übertragungsgebühren, gegebenenfalls Steuern und weitere Transaktionskosten an. Die Höhe hängt von der Immobilie, den Umständen des Verkäufers, den geltenden Vorschriften und der vertraglich vereinbarten Kostenverteilung ab. Lassen Sie die aktuellen Kosten vor Vertragsunterzeichnung prüfen.
An das Grundbuchamt
Die Berechnung richtet sich nach den Umständen des Verkäufers und den geltenden Steuervorschriften.
In einigen Fällen anwendbar
Beispiel: Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung für 5.000.000 ฿ eine detaillierte Aufstellung der Übertragungsgebühren, anfallenden Steuern und weiteren Transaktionskosten erstellen. Klären Sie, welche Kosten vom Käufer und welche vom Verkäufer getragen werden.
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Ja. Ausländer können in Thailand eine Eigentumswohnung im Volleigentum (Freehold) erwerben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die ausländische Eigentumsquote höchstens 49 % der gesamten Wohnungsflächen betragen. Vor dem Kauf muss geprüft werden, ob noch ausreichend Ausländerquote (Foreign Quota) verfügbar ist.
Die Mietrendite hängt unter anderem von der Lage, dem Kaufpreis, der Mietnachfrage, der Vermietungsdauer und den laufenden Kosten ab. Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten, fragen Sie Joy nach Informationen zum örtlichen Mietmarkt und prüfen Sie die möglichen Einnahmen und Ausgaben vor dem Kauf.
Volleigentum (Freehold) bezeichnet das Eigentum an einer Wohnung nach thailändischem Recht. Langfristiges Mietrecht (Leasehold) gewährt dagegen vertragliche Nutzungsrechte für eine vereinbarte Dauer, bei Wohnimmobilien in der Regel bis zu 30 Jahre. Eine Verlängerung hängt von der Vereinbarung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab und ist nicht automatisch garantiert. Käufer sollten die rechtlichen Unterschiede sorgfältig prüfen.
Kontaktieren Sie Joy für eine kostenlose Beratung. Sie wird Sie durch den gesamten Prozess führen, von der Immobilienauswahl bis zur rechtlichen Abwicklung und Eigentumsübertragung.
Joy
Immobilienmaklerin
Mit umfassender Erfahrung in der Immobilienbranche in Chiang Mai seit 2011 verfügt Joy über fundierte Kenntnisse im Verkauf und in der Vermietung von Immobilien im Chiang Mai Riverside Condo. Joy und ihr Team betreuen Sie in fünf Sprachen: Englisch, Thai, Französisch, Deutsch und Niederländisch.
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